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  • Kronberg für die Bürger

Bedarfsgerecht, temporär, kostengünstig


Die KfB hat folgenden Antrag eingebracht:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge, anderer Obdachloser oder Asylbewerber nach Bedarf temporäre Wohnunterkünfte auf dem Grundstück Frankfurter Straße 46/46a zu errichten. Die auf dem vorderen Teil stehenden baufälligen Gebäude werden abgerissen. Die dafür erforderlichen Mittel werden als außerplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO bereitgestellt.

Die aufwändigen Pläne für den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 95 Personen am Grünen Weg werden b.a.w. nicht weiter verfolgt.


Warum stellen wir diesen Antrag?

Der beschlossene Bau einer Gemeinschaftsunterkunft am Grünen Weg , der im Januar 2017 noch unter dem Eindruck hoher Flüchtlingszahlen in Deutschland geplant wurde, ist nach den jetzigen Entwicklungen nicht mehr sinnvoll.


Indizien gibt es hierfür genug:

  • Der Magistrat hat bereits im Juni 2019 vorgeschlagen, das Projekt GU zu beenden. Dies hat er nicht nur mit der signifikanten Kostensteigerung begründet, sondern auch weil sich die Bedarfe zur Unterbringung von Flüchtlingen grundlegend geändert hätten. Für die Kommune stehe zwischenzeitlich die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen im Vordergrund. Die Sonderregelung zur Errichtung der GU an dieser Stelle, nach § 246 Abs. 9 BauGB, bezieht sich aber nur auf noch nicht anerkannte Flüchtlinge oder Asylbegehrende, so dass diese für anerkannte Flüchtlinge nicht genutzt werden kann. (Nachzulesen in der Vorlage 5237/2019)

  • Die für dieses Thema zuständige Kreisbeigeordnete, Katrin Hechler erklärte erst kürzlich, dass viele Gemeinschaftsunterkünfte nicht mehr benötigt werden und sie lasse vorhandene Verträge auslaufen (siehe hierzu FAZ vom 12.9.2020).

  • Auch der Vorsitzende des Kronberger Vereins, der sich der Integration von Flüchtlingen widmet, hat seinen Mitgliedern die Auflösung des Vereins vorgeschlagen, weil das Erfordernis, in Kronberg Flüchtlinge unterzubringen und hier zu integrieren, heute nicht mehr gegeben ist.

Soweit zum aktuell verminderten Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für (noch nicht anerkannte Flüchtlinge). Wir halten es zum einen angesichts dieser Entwicklung für richtig, über die Errichtung einer großen Flüchtlingsunterkunft mit geschätzten 3,3 Mio Baukosten erneut zu beraten.


Zum anderen schlagen wir die Errichtung von mobilen Unterkünften – eine bedarfsgerechte Lösung – vor. Wie wir heute wissen, gibt es die baurechtliche Möglichkeit hierfür auf dem städtischen Grundstück an der Frankfurter Straße:

  • Dort ist die Errichtung temporärer Wohnunterkünfte möglich. Nach Oberurseler Vorbild könnten die sich auf diesem städtischen Grundstück befindlichen abrissreifen Häuser durch sogenannte "mobile homes" ersetzt werden. Die sind mit jeweils 40.000 EUR nicht nur wesentlich preisgünstiger als die angedachte Flüchtlingsunterkunft, sondern, wie wir aus den Erfahrungen in Oberursel wissen, von den dort untergebrachten Personen positiv bewertet und angenommen.

  • Damit könnte Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge und andere von Obdachlosigkeit bedrohte Personen geschaffen werden.

  • Für die aktuell geringe Zahl an neu zugewiesenen Flüchtlingen steht immer noch das RPZ und die Unterkunft an der AKS zu Verfügung. Wir haben bisher auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das RPZ kurzfristig nicht mehr zur Verfügung stehen sollte.

  • Auch dem Argument des Ersten Stadtrates, im Falle eines erneuten Anstiegs der Flüchtlingszahlen müssten sonst wieder Turnhallen und Zelte als Unterkunft dienen, können wir nicht folgen. Für einen starken/plötzlichen Anstieg gibt es in Hessen und ganz Deutschland weiterhin vorgehaltene Kapazitäten. Das hat man aus 2015 gelernt.

  • Die Pläne für die GU lägen für einen wirklichen Bedarfsfall fertig und gut vorbereitet in der Schublade.

  • Das von den die Gemeinschaftsunterkunft befürwortenden Fraktionen angebrachte Argument einer „atmenden“ Lösung, also Bau einer Gemeinschaftsunterkunft, die nach und nach in dauerhaften Wohnraum umgewidmet werden kann, ist Stand heute nicht stichhaltig. Denn die Baugenehmigung liegt einzig und allein für eine GU vor. Wie eine Umnutzung baurechtlich erfolgen kann, ist offen.

Aus diesen Gründen – damit weise ich vorab schon mal alle Unterstellungen, die KfB wolle keine Flüchtlinge in Kronberg und ähnliche falsche Behauptungen zurück – stellen wir diesen Antrag und bitten um eine sachliche Diskussion dieses wichtigen Themas.


 

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 29.11.2020: Erneute Diskussion um Unterkunft (nicht online verfügbar)

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.11.2020: Bei Bedarf zusätzliche Mobilheime (nicht online verfügbar)

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