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Bericht zu den Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes

Antrag:

Der Magistrat wird aufgefordert, ein fortlaufendes Berichtswesen zum Stand der Umsetzung der Feststellungen, Empfehlungen und Hinweise (im Folgenden kurz als „Feststellungen“ zusammengefasst) aus den Prüfberichten des Rechnungsprüfungsamtes und der überörtlichen Prüfungen einzuführen. Dies betrifft auch alle Feststellungen „vorangegangener Prüfungen“, die im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Kronberg im Taunus aufgeführt sind.

Der Bericht kann in tabellarischer Form erfolgen, orientiert an der Übersicht  der Verwaltung. Zusätzlich soll eine Priosierung der vorgesehen Maßnahmen inklusive Umsetzungszeitrahmen und eine Sortierung nach dem Status der Umsetzung aufgenommen werden.

Die Vorlage des Berichts soll jährlich im dritten Quartal erfolgen, beginnend in diesem Jahr.


Begründung: 

Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2018 durch das Rechnungsprüfungsamt führt gemäß Übersicht der Verwaltung rund 70 Feststellungen auf. Hinzukommt eine fast ähnliche Anzahl weiterer Feststellungen aus überörtlichen Prüfungen in 2015 und 2019, die ebenfalls größtenteils noch nicht abgearbeitet sind (aktuellster verfügbarer Stand 2022). Die Verwaltung wollte die Feststellungen umsetzen und es wurde bei der Vorstellung der Prüfergebnisse im November/Dezember 2022 vereinbart, über die Umsetzung im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst 2023 zu berichten. Dies ist bis heute nicht erfolgt und entsprechende mündliche Nachfragen blieben inhaltlich unbeantwortet.

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