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  • Kronberg für die Bürger

Fristgerechte Aufstellung nicht erkennbar

Dem Antrag auf Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadtwerke Kronberg werden wir nicht zustimmen, denn zu einem ordnungsgemäßen Jahresabschluss gehört selbstverständlich auch, dass dieser zeitnah bzw. fristgerecht aufgestellt und geprüft wird. Beides ist hier erkennbar nicht der Fall.

 

Denn Aufstellung und Prüfung erfolgten gemäß Unterschriftenzeile bereits verspätet im Jahre 2022. Noch erstaunlicher ist jedoch, dass es dann noch zwei Jahre dauert, bis der Jahresabschluss seinen Weg ins Parlament findet. Kurz zusammengefasst: Das geht so nicht. Und wann erhalten wir denn die ebenfalls überfälligen Abschlüsse der Folgejahre?

 

Auch ein Beschluss zur Ergebnisverwendung oder besser Verlustabdeckung für das Jahr 2019 erscheint im Jahre 2024 ziemlich sinnlos, da diese längst abgewickelt ist.


Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 18.4.2024


So wurde entschieden:

Antrag angenommen mit 22 Ja und 6 Nein bei 2 Enthaltungen

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