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Offener Brief zum Winkelbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,


am 15. Juli hat die Stadtverordnetenversammlung Ihrem Dringlichkeitsantrag mehrheitlich zugestimmt, zusätzliche Haushaltsmittel von 1,3 Millionen Euro bereitzustellen, um die dramatisch auf 1,9 Millionen Euro gestiegenen Kosten für die Offenlegung des Winkelbachs abzudecken. Weder die Kostensteigerung noch die Hintergründe der Dringlichkeit und der entsprechenden Forderung des Regierungspräsidiums wurden jedoch transparent dargestellt.


Unklar blieb leider auch, in welchen Rahmen und auf welcher Basis mit der Regierungspräsidentin Gespräche geführt wurden, um die Offenlegung des Winkelbachs angesichts der vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Kosten abzuwenden. Bezogen auf den bestenfalls minimalen ökologischen Nutzen einer (Teil-) Offenlegung in eine ca. 35 cm breite Betonrinne kann aus unserer Sicht von einer Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nicht mehr gesprochen werden, denn die Kosten belaufen sich bei einer geplanten Länge von 190 Metern auf beachtliche ca. 8.000 bis 10.000 Euro pro laufendem Meter.


Wir hatten uns bereits im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung an Sie gewandt, um für den Beschluss erforderliche Informationen zum Sachverhalt zu erhalten. Unsere Fragen blieben jedoch unbeantwortet. In der kontroversen Debatte der Stadtverordneten wurde deutlich, dass die Kostenexplosion nicht nur für die KfB, sondern auch für andere Fraktionen weder nachvollziehbar noch hinnehmbar ist. Die veranschlagten Kosten haben sich mehrfach vervielfacht und sind auf nunmehr 1,9 Millionen Euro gestiegen, und zwar noch bevor mit der Baumaßnahme überhaupt begonnen wurde und ohne Berücksichtigung der Kosten für den zweiten Bauabschnitt. Diese könnten sich nach den bisherigen Relationen auf rund eine weitere Million Euro belaufen.


Zur Aufklärung der Historie wurde richtigerweise die Einsetzung eines Akteneinsichtsverfahrens beschlossen, auch um in Zukunft derartige Entwicklungen zu vermeiden. Dieses Instrument ist jedoch ungeeignet, um schnellstmöglich Transparenz hinsichtlich der aktuellen und vollständigen Kostenkalkulation, der Forderungen des Regierungspräsidiums und den von diesem angedrohten „weitreichenden Schritte(n) gegen die Stadt“ zu erlangen.


Diese Transparenz halten wir für dringend erforderlich, um zeitnah zu prüfen, ob und wie es verhindert werden kann, dass Kronberg durch vollkommen unverhältnismäßige Kosten für die Offenlegung des Winkelbachs auf Jahre belastet wird.


Leider haben Sie aus formalen Gründen unsere erneute Bitte um weitere Auskünfte abgelehnt. Daher sehen wir uns jetzt gezwungen, einen offenen Brief an Sie zu richten, um Antworten auf unsere wesentlichen Fragen zu erhalten:


  • Warum und auf welcher Basis hat das Regierungspräsidium der Stadt Kronberg eine (enge) Frist gesetzt, um zu erklären, dass sie das „Verfahren zur Offenlegung ernsthaft weiter betreibt“ und welche „weitreichenden Schritte“ wurden angedroht?

  • In den gesetzlichen Vorschriften zur Offenlegung bestehen unter bestimmten Umständen (u.a. Verhältnismäßigkeit) Ausnahmemöglichkeiten. Wurden solche Ausnahmen beantragt? Welche Abwägungen zur Verhältnismäßigkeit (z.B. von Aufwand und ökologischem Nutzen) erfolgten im Rahmen der Genehmigung?

  • Erteilte Ausnahmen sind regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen. Warum gilt dies nicht auch für ggf. nicht erteilte Ausnahmen, wenn sich – wie in diesem Fall – die Grundlagen (v.a. der Aufwand) unverhältnismäßig geändert haben?

  • Wie ist es mit den Budgetierungsrichtlinien der Stadt Kronberg vereinbar, dass Folgekosten des 2. Bauabschnitts für die Offenlegung des Winkelbachs nicht im Dringlichkeitsantrag enthalten waren?

  • Welche täglichen Wassermengen fließen durch den Winkelbach in den Schillerweiher? Sind die Wassermengen aus dem Winkelbach für die vollständige Speisung des offengelegten Winkelbachs ausreichend? An wie vielen Tagen im Jahr ist dieser Zufluss durchschnittlich „trocken“? Wie erfolgt dann die Speisung des offengelegten Winkelbachs?

  • Die Wasserrahmenrichtlinie hat das Ziel, Oberflächengewässer und Grundwasser zu schützen, zu verbessern und zu sanieren. Eine Verschlechterung des Zustandes der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ist zu verhindern. Durch die Verlegung des Kanalrohres ist der Zustand nicht verschlechtert worden. Warum war die Offenlegung dann überhaupt zwingend erforderlich?

Wir wünschen uns eine zeitnahe Beantwortung dieser Fragen, um tragfähige Ansatzpunkte für eine erneute Diskussion der Verhältnismäßigkeit der Offenlegung des Winkelbachs zu erhalten, mit dem Ziel, im Gespräch mit der Regierungspräsidentin diese entweder abzuwenden oder eine sinnvollere, verhältnismäßigere Maßnahme mit größerem ökologischem Nutzen zu vereinbaren.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Heide-Margaret Esen-Baur

Co-Fraktionsvorsitzende, Mitglied im HFA


Dr. Ralf A. .Pampel

KfB-Stadtverordneter, Stv. Vorsitzender des HFA



 

So hat die Presse berichtet:

Kronberger Bote vom 26.8.2021: Offener Brief

Taunus-Zeitung vom 11.8.2021: Winkelbach - KfB schreibt König Offenen Brief (nicht online verfügbar)

Taunus-Zeitung vom 12.8.2021: König kontert KfB-Kritik (nicht online verfügbar)


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