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  • Kronberg für die Bürger

Schulung zu §25 HGO abwarten


Wir stehen voll hinter Beweggründen der FDP für diesen Antrag und der damit verbundenen Intention. Die Diskussion, die wir zwei Mal in dieser Legislaturperiode zum Thema Befangenheit geführt haben, waren weder von Art noch von Timing dem Thema Befangenheit angemessen. Allerdings, den Antrag können wir so nicht mittragen.


Erstens: Wir begrüßen die Schulung. Wir glauben, dass die Schulung eine hohe Sensibilität schafft und mit Sicherheit zu einem professionellen Umgang führen wird. Insofern sind wir dafür, diese Schulung erst einmal durchzuführen. Wir finden es gut, wenn die Schulung auf Video aufgenommen wird, weil nicht alle an diesem Samstag teilnehmen können.


Was ich überhaupt nicht verstehe ist, weshalb man bei der Schulung unterstellt, es gäbe einen Generalverdacht. Schulung hat für mich damit nichts zu tun. Firmen, die Compliance Schulungen machen, unterstellen auch nicht, dass die Mitarbeiter alle betrügen und untreu sind. Insofern verstehe ich den Zusammenhang nicht.


Zweitens: Die Lösungsmechanik, die sich die FDP vorstellt, kann aus meiner Sicht Verwaltung so nicht funktionieren und darf so auch nicht sein. Denn ich finde es absurd, dass eine Verwaltung, die ab und zu auch selbst Anträge stellt, gleichzeitig indirekt durch Kriterien festlegen kann, wer darüber abstimmen darf kann. Das kann aus meiner Sicht nicht sein und widerspricht auch – wenn man es ein bisschen höher aufhängt – unseren Vorstellungen von Gewaltenteilung. Insofern fänden wir es gut, wenn dieser Antrag geschoben wird. Vielleicht kommen wir zu einer besseren Lösung nach der Schulung. Das Thema Befangenheit und Umgang damit sollten wir auf jeden Fall sehr ernst nehmen.


Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 1.6.2023


So wurde entschieden:

Antrag geschoben; Antrag am 20.7.2023 angenommen einstimmig bei 2 Enthaltungen

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