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Prüfung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Aufstockung


Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat zu prüfen,

  • wo in Kronberg bezahlbarer Wohnraum durch Aufstockung gewonnen werden kann,

  • wie viele Wohneinheiten grundsätzlich dadurch gewonnen werden könnten.

Zu untersuchen sind - getrennt voneinander - Mehrfamilienhäuser, die sich in der Hand

  • eines einzelnen Eigentümers oder

  • von Eigentümergemeinschaften befinden.

Sofern der Aufstockung rechtliche oder sonstige Hindernisse entgegenstehen, sollen diese erläutert werden.

Begründung

Zur Gewinnung von bezahlbaren Wohnraum besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bestehende Wohngebäude um ein Vollgeschoss aufzustocken; bei Flachdächern auf der Dachfläche oder bei Satteldächern auf der obersten Geschossdecke. Unter der Voraussetzung, dass die Aufstockung maßvoll und unter Berücksichtigung des Charakters des betreffenden Wohngebietes erfolgt, kann sie sowohl aus ökonomischer als auch ökologischer Sicht vorteilhaft im Vergleich zur Neuerrichtung von Gebäuden auf bisher unversiegelter Fläche sein, da kostengünstiger gebaut werden kann, die Überbauung der obersten Geschossdecke sich energetisch positiv auswirkt und keine weitere Bodenversiegelung stattfindet.

Änderungsantrag der KfB vom 12.10.2016

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat zu prüfen,

  • wo in Kronberg bezahlbarer Wohnraum durch maßvolle Aufstockung, die den Charakter des betreffenden Wohngebietes berücksichtigt, gewonnen werden könnte,

  • wie viele neue Wohneinheiten grundsätzlich dadurch gewonnen werden könnten.

Zu untersuchen sind Mehrfamilienhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten, die sich in der Hand der Stadt Kronberg oder institutioneller Eigentümer wie z.B. Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften befinden.

Sofern der Aufstockung rechtliche oder sonstige Hindernisse entgegenstehen, sollen diese erläutert werden.

Begründung:

Zur Gewinnung von bezahlbarem Wohnraum besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Satteldächer auszubauen oder bestehende Wohngebäude um ein Stockwerk aufzustocken. Unter der Voraussetzung, dass die Aufstockung maßvoll und unter Berücksichtigung des Charakters des betreffenden Wohngebietes erfolgt, kann sie sowohl aus ökonomischer als auch ökologischer Sicht vorteilhaft im Vergleich zur Neuerrichtung von Gebäuden auf bisher unversiegelter Fläche sein, da kostengünstiger gebaut werden kann, die Überbauung der obersten Geschossdecke sich energetisch positiv auswirkt und keine weitere Bodenversiegelung stattfindet.

Die Prüfung soll zunächst auf die Immobilien von oben erwähnten Eigentümergruppen beschränkt werden, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Entscheidung:

Stadtverordnetenversammlung 13.10.2016: Einstimmig (29 Ja)

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