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  • Alexa Börner

Bahnhof muss öffentlich angeboten werden


Die KfB begrüßt, dass es endlich konkrete Pläne für die Entwicklung des historischen Bahnhofsgebäudes gibt. Auf diese Neuigkeit haben wir bereits lange gewartet.

Die Tatsache, dass das Gebäude nun an einen Interessenten nicht mehr verpachtet, sondern verkauft werden soll, haben wir überraschend in der letzten STVV erfahren.

In Folge dieser Nachricht hat sich die KfB entschieden, einen Antrag auf Vermarktung des Bahnhofsgebäudes zu stellen, um die Möglichkeit des Erwerbs oder auch der Verpachtung des historischen Bahnhofsgebäudes samt dazugehörigen Grundstückes einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Wortlaut unseres Änderungsantrages lautet:

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass dem geplanten Verkauf/Verpachtung des historischen Bahnhofsgebäudes eine öffentliche Vermarktung nach den jetzt vorliegenden Bedingungen (Fläche des Grundstücks und der potentiellen Nutzungsmöglichkeiten/Baurechte, Stellplatzregelung etc.) für einen angemessenen Zeitraum vorausgeht. Die eingegangenen Angebote und Konzepte der Interessenten sollen dem ASU zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.“

Die Vorteile einer solchen Vermarktung und Bekanntmachung liegen auf der Hand:

  • Erweiterung des Interessentenkreis: Aufgrund der zu tätigenden Investitionen ist es für einen Investor von erheblicher Bedeutung, ob er das Objekt erwirbt oder nur pachtet. Außer dem jetzigen Interessenten weiß jedoch niemand, dass das Gebäude inzwischen zum Verkauf steht. Es öffentlich anzubieten würde also zu mehr Wettbewerb führen und damit hätten wir Entscheidungsträger mit hoher Wahrscheinlichkeit die Auswahl zwischen mehreren Konzepten. Wir könnten abwägen, welche Konzepte besser geeignet wären, wie die Stadt die von ihr gewollte Nutzung für die Zukunft sicherstellen könnte und selbstverständlich lässt sich ein „Marktpreis“ besser ermitteln, wenn mehre Angebote vorliegen. Wobei ich ausdrücklich betonen möchte, dass es uns nicht darum geht, den höchsten Verkaufspreis zu erzielen. Jedoch müssen Kosten, Nutzen und Konzeptsicherung abgewogen und das beste Gesamtergebnis ermittelt werden.

  • Im Falle eines Verkaufs brauchen wir eine solide Grundlage. Da es sich bei einem Verkauf um die Veräußerung von städtischem Eigentum handelt und die Gemeindevertretung dazu verpflichtet ist, mit dem Vermögen treuhänderisch umzugehen, muss eine grundlegende Änderung der Ausgangslage wie es der Verkauf darstellen würde, sowie die genaue Beschreibung des Kaufgegenstandes hinreichend bekannt gemacht werden, um den Verkaufsprozess auf eine solide und unangreifbare Grundlage zu stellen. Wir haben erfahren, dass auf dem Grundstück u.a. die Errichtung eines neuen Gebäudes in Erwägung gezogen wird, wenn auch hierfür noch kein Baurecht besteht. Auch dies ist ein Aspekt, der für potentielle Investoren sehr interessant ist und bekannt gemacht werden sollte.

Aufgrund der Diskussionen im HFA haben wir unseren Antrag insoweit abgeändert, so dass nunmehr

  • das Verfahren zur Entwicklung des Bahnhofs nicht zwingend einen Verkauf vorsehen muss, sondern auch weiterhin eine Verpachtung in Betracht gezogen werden kann. Dies soll ein breiteres Spektrum an Konzepten und deren Ausgestaltung ermöglichen;

  • eine zeitnahe Entscheidung in den zuständigen Gremien möglich ist. Wir verzichten auf eine starre 8 Wochenfrist und fordern eine Vermarktung für einen angemessenen Zeitraum. In die Beurteilung der Konzepte soll dann auch der zuständige Ausschuss eingebunden werden. Die kurze Inforunde vor der letzten HFA-Sitzung hat erste Einblicke gegeben, was grundsätzlich möglich sein könnte. Aber unter der Vorstellung eines konkreten Konzepts verstehen wir doch noch etwas mehr, als nur vage Möglichkeiten aufzuzeigen.

Zum Thema Zeitverzögerung sei noch gesagt: Der Antrag zielt selbstverständlich NICHT darauf ab, die Entwicklung des Bahnhofsgebäudes zu verzögern. Wir sind der Auffassung, dass ein öffentliches Anbieten, d.h. keine förmliche Ausschreibung, sondern das Zur-Verfügung-Stellen der wesentlichen Informationen in geeigneter Weise (Presse, Internet, gezielte Ansprache in Betracht kommender Investoren ...) auch keine nennenswerte Verzögerung verursachen würde. Man bedenke, dass uns der Erwerb des Bahnhofsgebäudes bereits seit 2011 beschäftigt und mittlerweile 7 Jahre vergangen sind, währenddessen das Gebäude brach lag und noch liegt. Da kommt es ja wohl jetzt, wenn überhaupt, auf wenige Wochen mehr auch nicht an.

Wir gehen daher von einer breiten Unterstützung unseres Antrages aus.

Entscheidung:

Stadtverordnetenversammlung 14.6.18: 23 Ja, 3 Enthaltungen, 9 Nein

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