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  • Dr. Andrea Marlière

Eins nach dem anderen


Wir haben den Antrag gestellt, dass der Magistrat, bevor er die städtebaulichen Entwürfe und Konzeptentwicklungen für das Baufeld V weiterverfolgt, die damit im engen Zusammenhang stehenden weiteren Beschlüsse und versprochene Untersuchungsergebnisse den Stadtverordneten vorlegt.

Vorweg gesagt: nein, es geht uns nicht darum, ein Bauvorhaben zu verzögern. Es geht uns darum, dass es sich im beim Baufeld V im Kern um einen Beschluss aus dem Jahr 2015 handelt, der - so wurde es in der STVV vom 7.12.2107 beschlossen – unter Berücksichtigung diverser Eckpunkte überarbeitet werden sollte. Und es geht uns um die Tatsache, dass wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen und unsere mehrheitlich oder sogar einstimmig gefassten Beschlüsse umgesetzt werden.

  1. Eine geänderte Rahmenbedingung ist, dass die Bahn eine Taktverdopplung plant. Das wird voraussichtlich längere Schließzeiten an den Bahnübergängen bedeuten. Dies ist seit 2017 bekannt und hätte bereits in das aktualisierte Verkehrsgutachten vor Beschluss der Schillergärten einfließen müssen. Ist es aber nicht. Bevor nun weitere Wohneinheiten geplant werden, muss geprüft werden, wie die Verkehrsbelastung rund um den Bahnhof, v.a. in der Ludwig-Sauer-Straße sein wird.

  2. Ebenfalls relevant ist das am 2.11.17 beschlossene Verkehrsgutachten für den Sodener Stock und den weiteren Verlauf der Frankfurter Straße bis zur Kreuzung Limesspange, denn auch hier wird sich die Taktverdichtung auf den Verkehrsfluss auswirken. Es muss auch geprüft werden, welche Auswirkungen - besonders im morgendlichen Berufsverkehr - die geplante Verlegung der Park&Ride-Plätze nach Kronberg Süd haben wird. Erst dann werden wir entscheiden können, wie viele Parkplätze nach Kronberg Süd verlegt werden können bzw. wie viele am Bahnhof vorgehalten werden sollten. Und erst dann weiß man, wie viel Fläche für die Bebauung des Baufeldes V zur Verfügung steht.

  3. In der STVV am 7.12.2017 wurde ebenfalls das sog. „Einheimischenmodell“ einstimmig beschlossen. Wir warten noch auf eine Regelung, wie Kronberger Bürger bei der Vergabe von neu zu erstellendem bezahlbarem Wohnraum bevorzugt werden können. Dies ist eine wichtige Rahmenbedingung für mögliche Investoren. Bevor nun also mit diesen gesprochen wird, muss erst einmal dieses „Einheimischenmodell“ vorgestellt und verabschiedet werden.

  4. Den Ergänzungsantrag der FDP – auch die „Leitlinie für bezahlbaren Wohnraum“ aufzunehmen – übernehmen wir gerne als 5. Spiegelstrich in unseren Antrag. Denn bevor „bezahlbarer Wohnraum“ geplant und geschaffen wird, muss diese Leitlinie erstellt und von den Stadtverordneten verabschiedet sein.

  5. Der in 2017 gefasste Beschluss (5099/2017) zur Überarbeitung der Konzeption für Baufeld V beinhaltete außerdem eine Schätzung des Grundstücks durch einen Gutachterausschuss. Hierfür muss u.a. die genaue Grundstücksgröße ermittelt werden, da diese zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht feststand.

Bevor die Stadt nun weitere knappe finanzielle Mittel und Kapazitäten investiert, sollten diese wichtigen und auch beschlossenen Punkte den Stadtverordneten zügig bekannt gegeben bzw. von ihnen beschlossen werden. Wir sollten einen Schritt nach dem anderen und unsere Hausaufgaben ordentlich machen. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag der KfB im Sinne der Sache zu unterstützen.

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 23.2.2019: Dissonanzen und Kompetenzgerangel (nicht online verfügbar)

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