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  • Alexa Börner

Vorkauf würde Bebauung beschleunigen



Wer heute für den Antrag stimmt, ist implizit dafür, dass der Grüne Weg in einem „angemessenen Zeitraum“ entwickelt wird. Das sollte allen klar sein.

Aber der Umkehrschluss dieser Aussage ist nicht zulässig:

Denn wer heute gegen den Antrag stimmt, ist nicht notwendigerweise partout gegen die Bebauung des Gebiets.

Mit dem heutigen Antrag soll nämlich ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden, und zwar preislimitiert. Das bedeutet, dass der Verkäufer weniger Geld von der Stadt erhält, als sein derzeitiger Vertragspartner zu zahlen bereit wäre. Das darf die Stadt nur, wenn es das Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt und sie damit einen bestimmten Zweck verfolgt. Dieser Zweck muss in einem angemessenen Zeitraum erfüllt werden.

Der bestimmte Zweck – Wohnbebauung am Grünen Weg – ist jedoch alles andere als „bestimmt“. Es ist nicht klar, was am Grünen Weg überhaupt geschehen soll.

Vor 16 Jahren wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, das ist 3 Legislaturperioden her. Dann wurde vor 10 Jahren ein Offenlegungsbeschluss gefasst. In beiden Fällen ging es um das Gebiet nördlich (oder rechts) vom Grünen Weg. Dort sollten zwischen 180 und 219 Wohneinheiten entstehen. Schon damals erhob sich heftiger Protest in der Kronberger Bevölkerung gegen die Zerstörung dieses Naherholungsgebiets mit geschützten Biotopen und Obstbaumbeständen, v.a. dem Speierling. Es wurden Einwände von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange eingereicht, aber wohl nie behandelt oder abgewogen. Das Verfahren ruhte.

2014 hat der seinerzeitige Erste Stadtrat dann 3 Architekturbüros beauftragt, Konzepte zu erarbeiten. Da ging es auf einmal nicht nur um das bisherige Gebiet, sondern auch um das Gelände südlich (oder links) vom Grünen Weg bis zum Geiersbergweg. Die Konzepte wurden dann im März 2015 im ASU präsentiert - sie sahen weit mehr vor, nämlich 488 bis 600 Wohneinheiten (WE). Es wurden kritische Fragen gestellt, v.a. zur Erschließung und der Verkehrssituation. Beschlossen wurde nichts.

Im Stadtentwicklungskonzept wurde der Grüne Weg auch diskutiert. Inzwischen liegt der Bericht zum Stadtentwicklungskonzept vor, der bezüglich des Grünen Weges von einem Potential für 500 Wohneinheiten ausgeht, aber auch hier wurde nichts beschlossen.

Die Bauland-Offensive Hessen, die in einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie erarbeiten wird, ob und wie kostengünstiger Wohnraum in diesem Gebiet entstehen kann, wurde vom Magistrat beauftragt. Die Stadtverordneten wurden hier nicht eingebunden, sondern lediglich im Nachhinein informiert. Es gab also auch hier keinen solchen Auftrag seitens der STVV.

An Fakten bleibt es also beim Aufstellungsbeschluss von 2003 und dem Offenlagebeschluss von 2009. Später kamen 3 Konzeptentwürfe und der Bericht zum Stadtentwicklungskonzept, die jedoch im Gebiet und in der Art der Bebauung erheblich abwichen und völlig unverbindlich sind.

Wissen also die Befürworter der heutigen Vorlage zum Vorkaufsrecht überhaupt, was am Grünen Weg entstehen soll? Wir glauben: sie wissen es nicht.

Daher hat die KfB beantragt, überhaupt erst einmal wieder einen Grundsatzbeschluss zu fassen, nachdem eine halbe Generation vergangen ist und sich Kronberg seitdem stark entwickelt hat.

Halten wir uns vor Augen, was in den letzten Jahren gebaut wurde: Allein in den letzten 5 Jahren sind die Baugebiete Haide Süd und Henker mit 73 Wohneinheiten entstanden. Völlig neu hinzukommen werden die Schillergärten (39 WE), Bonava (40 WE), der Nassauer Hof (10 WE), womöglich auch der Kronberger Hof - die OWG plant bis zu 60 bezahlbare Wohnungen in der Friedensstraße, die Metzgerei Klein 20 in Oberhöchstadt. Dazu sollen noch 40-50 bezahlbare Wohnungen am Bahnhof hinzukommen und mehr als 70 WE auf dem Sportplatzgelände in Oberhöchstadt. Als man über den Grünen Weg vor 20 Jahren nachdachte, waren all diese Bauvorhaben nicht in Sicht, im Gegenteil: Der Aufstellungsbeschluss wurde 2003 damit begründet, dass die letzte größere Baulandfläche im Ortsteil Oberhöchstadt an einem Normenkontrollverfahren und Streitereien im Umlegungsverfahren gescheitert sei. Das war wohl der Henker und selbst dieses Gebiet wurde bereits umgesetzt. Kronberg steht also nicht still und igelt sich auch nicht ein, was der KfB fälschlicherweise immer unterstellt wird - es wurden bzw. werden fast 400 Wohneinheiten gebaut, darunter rund 150 im bezahlbaren Bereich.

Wir von der KfB finden: Das reicht erst einmal - und zwar für die nächsten Jahre.

Ein weiterer wesentlicher Punkt der heutigen Magistratsvorlage ist rechtlicher Natur:

Wer meint, mit dem heutigen Vorkaufsrecht ein Grundstück sicherheitshalber in städtische Hände zu bringen, damit „irgendwann einmal“ nachfolgende Generationen darauf etwas entwickeln können, der irrt. Für eine solche allgemeine Bodenbevorratung ist das Vorkaufsrecht weder gedacht noch zulässig. Sie muss - wie bereits gesagt - einen Zweck angeben und diesen in einem angemessenen Zeitraum umsetzen.

Das heutige Vorkaufsrecht beläuft sich auf einen Betrag jenseits der 250.000 Euro (nur deswegen werden wir Stadtverordneten in die Entscheidung einbezogen), zuzüglich eines Schadenersatzrisikos (den genauen Betrag dürfen wir öffentlich nicht nennen). Es ist zudem keinesfalls gesichert - wenn man sich die heutigen politischen Kräfteverhältnisse anschaut - ob es in absehbarer Zeit überhaupt eine politische Mehrheit für eine Bebauung geben wird. Der Kauf ist also auch seitens der Stadt eine Spekulation: die Stadt kauft für teures Geld derzeit Wiesen und Obstbäume. Auch das spricht nicht für ein Handeln zum Wohl der Allgemeinheit, ist es doch Steuergeld, das die Stadt risikoreich investiert.

Die Stadt setzt mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes zu viel Geld auf eine Karte, - es gilt hier zu bedenken, dass wir nicht nur von dem heute zu entscheidenden Vorkaufsrecht sprechen, sondern auch von bereits investiertem Geld in der Vergangenheit und möglicherweise in unabsehbarer Höhe in der Zukunft. Wir Stadtverordneten werden ja nur eingebunden, wenn die Schwelle von 250.000 EUR überschritten wird. Dieses Geld wird also ausgegeben für ein Vorhaben, das letztendlich noch weit entfernt davon ist, umsetzungsfähig zu sein. Wir haben keine Verkehrslösung, wir wissen nicht, welche naturschutzrechtlichen Belange entgegenstehen und vor allem braucht es für einen B-Plan Mehrheitsbeschlüsse! Dafür sehen wir das Risiko als zu hoch an.

Diejenigen, die heute das Vorkaufsrecht befürworten, setzen damit gleichzeitig den Magistrat unter Zugzwang, weiterhin das Vorkaufsrecht auszuüben, sobald der nächste Verkauf ansteht. Das wird bestimmt bald der Fall sein, denn mit einem positiven Votum heute, würden wir die Spekulation ja noch weiter anheizen.


Darum wird die KfB heute Nein zur Ausübung des Vorkaufrechts am Grünen Weg sagen.


Wortbeitrag von Alexa Börner in der Stadtverordnetenversammlung am 4.4.2019

 

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