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Keine Änderung des RegFNP "Am Auernberg"

  • Autorenbild: Kronberg für die Bürger
    Kronberg für die Bürger
  • vor 5 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Die heutige Entscheidung ist keine bloße Verfahrensfrage. Mit der beantragten Änderung des Regionalplans und des Regionalen Flächennutzungsplans stellen wir die Weichen dafür, ob eine ökologisch wertvolle Freifläche am südlichen Rand Kronbergs dauerhaft in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden soll.


Die KfB wird diesen Antrag ablehnen.


Und zwar nicht, weil wir grundsätzlich gegen wirtschaftliche Entwicklung oder gegen Gewerbe in Kronberg wären. Im Gegenteil: Auch wir wollen, dass sich Unternehmen in unserer Stadt entwickeln können und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Aber wir müssen sorgfältig abwägen, wo neue Gewerbeflächen tatsächlich notwendig sind – und wo der Preis dafür zu hoch ist.


Aus unserer Sicht fehlt es bislang an einem überzeugenden Nachweis, dass die Ausweisung gleich zweier neuer Gewerbegebiete erforderlich ist. Wir wissen, dass in absehbarer Zeit bestehende Gewerbeflächen freiwerden beziehungsweise Entwicklungspotenziale innerhalb bereits genutzter Bereiche vorhanden sind. Unser Ansatz sollte deshalb zunächst sein: vorhandene Flächen nutzen, Leerstände vermeiden, Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Das entspricht nicht nur dem Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit Fläche, sondern auch den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung.


Hinzu kommt: Die tatsächliche Nachfrage nach zusätzlichen Gewerbeflächen ist bislang nicht ausreichend belegt worden. Es reicht aus unserer Sicht nicht aus, allgemein auf einen möglichen Bedarf hinzuweisen. Wenn wir eine Fläche mit dieser ökologischen und städtebaulichen Bedeutung dauerhaft verändern wollen, dann muss die Notwendigkeit klar und nachvollziehbar dargelegt werden.


Denn beim Gebiet „Am Auernberg“ reden wir eben nicht über irgendeine Fläche. Der Regionalplan weist dort Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie einen Regionalen Grünzug aus. Zusätzlich bestehen besondere Klimafunktionen. Das kommt nicht von ungefähr. Diese Fläche erfüllt wichtige ökologische Aufgaben – für das Landschaftsbild, für die Frischluftzufuhr und für die ökologische Qualität des südlichen Stadtrandes.


Gerade der Bereich am Auernberg prägt den Übergang zwischen Siedlung und Landschaft in besonderer Weise. Wer nach Kronberg hineinfährt oder aus der Stadt hinausblickt, nimmt diesen offenen Landschaftsraum unmittelbar wahr. Eine gewerbliche Bebauung würde diesen Charakter dauerhaft verändern.


Meine Damen und Herren, wir müssen uns die Frage stellen: Ist es wirklich verantwortbar, eine solche Fläche in Anspruch zu nehmen, obwohl alternative Entwicklungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind und der tatsächliche Bedarf nicht belastbar nachgewiesen wurde?


Die KfB beantwortet diese Frage mit Nein.


Wir halten es deshalb für falsch, bereits jetzt die Änderung des Regionalplans zu beantragen und damit den nächsten entscheidenden Schritt zur Entwicklung dieses Gewerbegebiets einzuleiten.

Die ökologischen, klimatischen und städtebaulichen Auswirkungen stehen aus unserer Sicht in keinem angemessenen Verhältnis zu dem bislang nicht ausreichend belegten Nutzen.

Deshalb lehnen wir den Antrag ab.


Wortbeitrag von Dr. Jochen Eichhorn in der Stadtverordnetenversammlung vom 28.5.2026

Es gilt das gesprochene Wort.


So wurde entschieden:

Antrag angenommen mit 23 und 10 Nein

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