Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Magistrat die Straßenreinigungssatzung überarbeitet mit dem Ziel, die Reinigungshäufigkeit auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei sind Aspekte der Sicherheit, des Stadtbildes sowie der technischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die dazugehörige Gebührenordnung ist entsprechend neu zu kalkulieren.
Begründung:
Die Straßen der Reinigungsklasse 1 werden derzeit ganzjährig wöchentlich durch die Stadtwerke der Stadt Kronberg gereinigt. Dabei legen zwei Reinigungsfahrzeuge … km mit einem durchschnittlichen Verbrauch von … l/100km (Diesel?) und … l (Trink?)Wasser zurück*.
Die Straßenverschmutzung ist insbesondere in den Sommermonaten in weiten Teilen des Stadtgebietes sehr gering. Insbesondere vor dem Hintergrund der Bemühungen, den Energie- und Wasserverbrauch angesichts des Klimawandels sowie zusätzlich aufgrund der aktuell sehr stark angestiegenen Energiekosten auf ein Minimum zu beschränken, sollte die Straßenreinigung soweit wie möglich reduziert werden. Dadurch können Kraftstoff- und Wasserverbrauch sowie die Abnutzung der Fahrzeuge gesenkt werden.
Wir sind zwar der Auffassung, dass Sauberkeit im Stadtbild von hoher Bedeutung ist und Verbesserungsbedarf besteht. Allerdings liegt die Verunreinigung nicht im Straßenraum (sondern auf Bürgersteigen, Plätzen, Grünanlagen) und wird daher auch durch die Reinigungsintervalle der Straßen nicht bis kaum beeinflusst.
Der Beschlussvorschlag lässt bewusst offen, wo, wann und wie oft reduziert werden soll, und überlässt das dem Sachwissen und der Erfahrung der Verwaltung. Er enthält jedoch explizit die Aspekte Sicherheit (darunter fällt z.B. Laub), Stadtbild (darunter fällt z.B. Vermüllung) und technische Möglichkeiten (darunter fällt z.B. ggf. Verschmutzung der Kanäle oder Kapazität des Reinigungsfahrzeugs).
Wir sehen die aktuelle und dringende Notwendigkeit, Ressourcen (Trinkwasser, Treibstoff) einzusparen. Dazu wurden von der Bundesregierung bereits Maßnahmen vorgeschrieben, die Kompromisse erfordern und meist einen Verlust an Komfort oder Gewohntem zur Folge haben.
Eine Verringerung der Reinigung kann nicht spontan umgesetzt werden, sondern muss durch eine Satzungsänderung erfolgen. Sofern erforderlich, kann die Reduktion auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt oder können bestimmte Straßen davon ausgenommen werden.
Die Gebührenordnung ist entsprechend anzupassen.
* Die Verbrauchsdaten haben wir bei der Verwaltung angefragt, sie werden nachgereicht.
Beratungsunterlagen: > Vorlage 5136/2022
So hat die Presse berichtet:
Taunus-Zeitung vom 13.9.2022: KfB will Straßen seltener reinigen lassen (nicht online verfügbar)
So wurde entschieden:
Antrag abgelehnt mit 10 Ja (4 KfB, 4 FDP, 1 SPD, 1 Grü) : 10 Nein (8 CDU, 2 SPD) : 8 Enth (5 Grü, 1 SPD, 2 UBG)