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  • Kronberg für die Bürger

Schritte Masterplanung Bahnhofsumfeld

Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und KfB:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die in Anlage 1 und 2 beigefügte Masterplanung Enzo Eneas als Grundlage für die weiteren, vertiefenden Planungen im Bereich des Bahnhofsumfelds heranzuziehen.

2. Der Magistrat wird aufgefordert, als Nächstes eine Kostenschätzung für die jeweiligen Maßnahmen der in Anlage 1 und 2 vorgelegten Masterplanung vorzulegen.


3. Anschließend soll das Konzept den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden.


Begründung:

Mit dem Masterplan wurde eine Konzeption vorgelegt, die auch aus Sicht der FDP und KfB weiterverfolgt werden soll.

Der Beschluss zur Umsetzung dieser umfassenden Maßnahmen kann jedoch erst dann getroffen werden, wenn die vertiefenden Planungen deren Realisierbarkeit ergeben haben. Diese Vorgehensweise wurde von der Verwaltung im ASU am 29.6.2021 bestätigt. Daher ist die bisher im Beschlusstext enthaltene „Umsetzung“ zu streichen.


Gemäß der Budgetierungsrichtlinie der Stadt Kronberg im Taunus sind bei allen Beschlussvorlagen an die politischen Gremien die budgetrelevanten Auswirkungen auch für die kommenden Jahre, insbesondere die Gesamt- und Folgekosten und ggf. eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung darzulegen.

Sobald die vertiefenden Planungen ergeben haben, welche Maßnahmen umsetzbar sind, sind daher die dadurch entstehenden Kosten zu ermitteln. Dazu gehört ggf. auch, eine Auswahl an Alternativen (s. Antrag 5017/2021) zu haben.


Es ist nicht sinnvoll, den Bürgern Planungen vorzustellen, die ggf. nicht realisierbar oder nicht finanzierbar sind. Daher ist dieser Schritt erst anschließend vorzusehen.


Aufgrund der in der Hessischen Gemeindeordnung vorgeschriebenen sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ist diese Vorgehensweise geboten. Zudem wird aufgrund der Corona-Auswirkungen mit einem negativen Jahresergebnisses gerechnet, die Auswirkungen auf die nächsten Jahre sind zwar noch nicht bekannt, jedoch muss vorsichtigerweise mit erheblichen Rückgängen der Einnahmen gerechnet werden. Umso mehr müssen Investitionen in Millionenhöhe vor einer Beschlussfassung möglichst genau abgeschätzt werden.

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