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Winkelbach: Petition statt Antrag


Unser Antrag zielt darauf ab, dass uns der Magistrat plausibel darlegt, warum die Offenlegung des Winkelbachs zwingend notwendig und unabwendbar ist. Der ökologische Nutzen ist – wenn überhaupt – minimal, die Kosten sind explodiert und werden inklusive des zweiten Bauabschnitts deutlich über 2 Millionen Euro liegen.

Den Antrag haben wir vor 3 Monaten gestellt, die letzte Stadtverordnetenversammlung wurde abgesagt, sodass er nicht beraten werden konnte, und die Baumaßnahmen haben inzwischen begonnen.


Bei mehreren Gelegenheiten haben wir versucht, die genauen rechtlichen Gründe zu erfahren – aus unserer Sicht vergeblich. Die Verwaltung sieht sich aus verwaltungsverfahrensrechtlichen Gründen verpflichtet. Das mag stimmen. Uns geht es aber um die ganz grundlegende, materiell-rechtliche Frage, ob es Vorschriften gibt, die in der Sache selbst die Offenlegung zwingend werden lassen (und dann in das Verwaltungsverfahren eingeflossen sind). Dazu ist uns bisher keine nachvollziehbare Erklärung gegeben worden. Stattdessen wurde ein bunter Strauß von Normen genannt, sei es die EU-Wasserrahmenrichtlinie oder § 27 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz noch den §§ 22 und 24 des Hessischen Wassergesetzes in Verbindung mit den §§ 36 und 39 des Wasserhaushaltsgesetzes.


Wir halten es für unvernünftig und nicht verantwortungsvoll, derart viel Geld in eine Maßnahme zu stecken, deren Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit uns nicht nachvollziehbar nachgewiesen wurde.

Unser Antrag hätte jedoch keinen Erfolg, da die Verwaltung zu keiner weiteren Klärung bereit ist und die Angelegenheit für abgeschlossen hält. Daher ziehen wir ihn zurück.


Aber wer die KfB kennt, der weiß: Wir geben nicht auf! Insbesondere wenn es – wie hier - um viel Geld, viele Steuermittel geht.

Wir behalten uns deshalb vor, eine Petition an den Landtag zu richten mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts. Dabei ist uns bewusst, dass es ein langes Verfahren ist und der 1. Bauabschnitt seinen Lauf genommen hat. Aber es gibt ja noch den 2. Bauabschnitt…


Wortbeitrag von Dr. Jochen Eichhorn in der Stadtverordnetenversammlung vom 7.4.2022

> Youtube Kronberg (ab 1:15 h)


Antrag zurückgezogen

 

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 12.4.2022: Schlechte Noten für alte Verwaltungsspitze (nicht online verfügbar)

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