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Ergebnisse vor weiterer Planung


Antrag:

Der Magistrat möge den Stadtverordneten erst folgende Ergebnisse vorstellen, bevor er die städtebaulichen Entwürfe und Konzeptentwicklungen weiterverfolgt, die aus den Beschlüssen 5099/2017 und 5230/2015 (Baufeld V) resultieren:

  • Aktualisierte Verkehrsuntersuchung Rahmenplan Bahnhof (Berücksichtigung der Takterhöhung der S-Bahn)

  • Verkehrsgutachten Sodener Stock

  • Einheimischen Modell (Umsetzung des Beschlusses vom 7.12.17 zur Vorlage 5096/2017)

  • Wertermittlung des Grundstücks Baufeld V durch Gutachterausschuss

Erst nach Vorstellung der o.g. Ergebnisse soll eine zukunftsfähige städtebauliche Konzeptentwicklung weitergeführt werden.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 7.12.2017 beschlossen (5099/2017), das städtebauliche Konzept für “Baufeld V“ zu überarbeiten. Als Basis sollte die Vorlage 5230/2015 dienen. Der Beschluss enthält diverse Eckpunkte, die dabei zu berücksichtigen sind.

In der Zwischenzeit haben sich einige Rahmenbedingungen geändert, die Einfluss auf die Konzeptentwicklung haben. Zum einen wurde in der aktualisierten Fassung Juli 2017 der Verkehrsuntersuchung Rahmenplan Bahnhof die geplante Taktverdichtung des S-Bahnverkehrs nicht berücksichtigt (s. Antwort auf die Anfrage der KfB vom 28.3.2018). Auch die zukünftige Bebauung des Gebietes des ehemaligen Kronberger Hofes sollte bei der Verkehrsbetrachtung berücksichtigt werden. Für die verkehrliche Beurteilung ist ebenfalls das am 5.12.2017 beschlossene Verkehrsgutachten für den Sodener Stock (5091/2017) maßgeblich. Auch die Unterbringung der nötigen Stell-/P&R-Plätze ist zuvor abschließend zu klären.

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, bei der Vergabe von neu zu erstellendem bezahlbaren Wohnraum die Kronberger Bevölkerung beziehungsweise Menschen, die bereits mit Kronberg verbunden sind, zu bevorzugen ( z.B. durch ein sogenanntes „Einheimischen Modell“) muss bei der Konzeptentwicklung für Baufeld V ebenfalls berücksichtigt werden. Dieses vom Magistrat entsprechend zu erarbeitende Modell muss den Stadtverordneten vor der Konzeptentwicklung für das Baufeld V vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit es entsprechend berücksichtigt werden kann.

Der Beschluss 5099/2017 beinhaltet außerdem die Schätzung des Grundstückes durch einen Gutachterausschuss. Hierfür muss auch die genaue Größe des Grundstücks ermittelt werden, die zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht feststand. Größe und Wert des Baufeldes sind jedoch wesentlich, sowohl für die städtebauliche als auch wirtschaftliche Planung des Baugebietes.

Alle oben genannten Punkte sollten geklärt werden, bevor die Stadt weitere finanzielle und personelle Kapazitäten einsetzt.

Entscheidung:

Der Antrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 21.2.2019 mit 18 Ja-Stimmen (KfB, CDU, FDP) gegen 10 Nein-Stimmen (SPD, Grüne, UBG) angenommen.

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