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Winkelbach und kein Ende

Die negativen Nachrichten zum Thema Winkelbach reißen nicht ab. Es begann mit der Notwendigkeit, einen Akteneinsichtsausschuss mit der Klärung der gigantischen Kostenexplosion für die Offenlegung zu beauftragen. Dem folgte die Aufnahme ins Schwarzbuch der Steuerzahler. Derzeit hört man von möglichen bautechnischen Fehlern, die zum Wassereintritt in das Bahnhofsgebäude geführt haben könnten.


Die Offenlegung, zumindest im oberen Teil, wo der Winkelbach nun durch eine künstliche Felsenlandschaft rauscht, gefällt vielen Kronbergern. Der weitere geradlinige Verlauf durch das neue Betonbett wird jedoch schon kritisch kommentiert, ganz zu schweigen von den illuminierten Wasserspielen vor dem Hotel und deren Einfriedung.

Es ist vor diesem Hintergrund Zeit, sich Gedanken über das weitere Schicksal dieses Kronberger „Urstroms“ zu machen und die Pläne, diesen auch im noch zu entwickelnden Baufeld V offenzulegen, kritisch zu hinterfragen.


Dabei hilft sicher die von der KfB im Wege eine Petition an den Hessischen Landtag zu Tage geförderte Erkenntnis, dass der Winkelbach nicht hätte offengelegt werden müssen.


Die KfB hat im Mai 2022 eine Petition an den Hessischen Landtag eingereicht, um zu erfahren, ob die Offenlegung des Winkelbachs aufgrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zwingend erforderlich war. Dem lag insbesondere die Annahme zu Grunde, dass die minimalen ökologischen Vorteile einer Offenlegung in keinem Verhältnis zu den exorbitant angestiegenen Kosten stehen.


Aus der daraufhin im Februar 2023 vorgelegten Stellungnahme des Hessischen Umweltministeriums geht klar hervor, dass die Möglichkeit der Offenlegung des Winkelbachs “durch die Stadt Kronberg ergriffen“ wurde. Diese habe gemeinsam mit Eschborn im Jahre 2011 ein Gewässerentwicklungskonzept für den Westerbach mit seinen Quellbächen Hohwiesenbach und Winkelbach beauftragt, wonach die Offenlegung „wünschenswert“ gewesen sei. Laut Stellungnahme des Umweltministeriums verpflichtet die Plangenehmigung als solche jedoch nicht dazu, das Vorhaben auch auszuführen.


Im Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters vom Juli 2021 (5046/2021) wurde Druck auf die Stadtverordneten ausgeübt, die zusätzlich notwendigen Mittel von 1,3 Millionen Euro zu genehmigen. Dabei wurden mehrere Aussagen gemacht, die sich ebenfalls als nicht zutreffend herausstellten:


So erwies sich eindeutig als falsch, dass ohne Offenlegung den Gebäuden auf dem Baufeld II ein Baustopp oder gar Rückbau drohe. Vielmehr führt das Hessische Umweltministerium klar folgendes aus: „Eine Aufhebung der Plangenehmigung würde die bestehenden Baurechte grundsätzlich nicht tangieren, da das Verwaltungsverfahren zum Erlass der Plangenehmigung und das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan … rechtlich unabhängig voneinander sind“. Und weiter: „Im konkreten Fall sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die darauf hindeuten, dass die Ausnutzung der bestehenden Baurechte im Falle der Aufhebung der Plangenehmigung schlechterdings ausgeschlossen wäre. …. Somit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bebauungsplan funktionslos würde.“


Zudem versuchte die Stadtverwaltung die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung für die Offenlegung des Winkelbachs dadurch zu beschleunigen, indem sie darauf hinwies, dass andernfalls der Fördermittelantrag nicht beschieden werden könne. Auch dies stellte sich als nicht zutreffend heraus:


Auf die klare Frage, warum das Regierungspräsidium die Weiterleitung eines Förderantrags an die WI-Bank davon abhängig machen könne, dass die notwendigen zusätzlichen Mittel erst durch Gremienbeschluss bereitgestellt werden müssen, kam die – etwas ausweichende – Antwort: „Förderanträge werden erst dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) weitergeleitet und von dieser beschieden, wenn die Plangenehmigung bzw. die Planfeststellung unanfechtbar geworden sind. Zwar ist die Bereitstellung der von der Kommune zu tragenden Mittel im Haushaltsplan eine Voraussetzung für die Bewilligung der Fördermittel des Landes, für die durch das Regierungspräsidium Darmstadt auszusprechende Plangenehmigung bzw. Planfeststellung ist das aber nicht von Bedeutung.

Zu der Frage, ob Kriterien der ökologischen und ökonomischen Effizienz bzw. Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen sind, antwortete das Umweltministerium, es gelte das „Abwägungsgebot“ und es seien „Kriterien der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen“.


„Wir sollten die Informationen aus der Stellungnahme des Umweltministeriums zum Anlass nehmen, die Ausführung des zweiten Bauabschnitts, der voraussichtlich ebenfalls Kosten in Millionenhöhe verursachen wird, zu überdenken“, fasst Dr. Jochen Eichhorn zusammen, der die Petition im Namen der KfB eingereicht hatte. „Seinerzeit hat die Mehrheit der Stadtverordneten dem Beschluss zähneknirschend zugestimmt, weil niemand das Bauvorhaben der Kronberg Academy Stiftung gefährden wollte und man glaubte, zur Offenlegung verpflichtet zu sein. Beides erweist sich nunmehr als nicht stichhaltig.“


Abschließend sollte folgende Aussage des Hessischen Umweltministeriums beachtet werden: Selbst wenn ein Vorhaben noch nicht fertiggestellt ist (was ggf. den zweiten Bauabschnitt betrifft), „können Mängel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange durch Planergänzung oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden“. Auch hat „die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben [hat], wenn ein Vorhaben, mit dessen Durchführung begonnen worden ist, endgültig aufgegeben wird“.


Es ist also noch nicht zu spät, für die noch anstehenden Bauarbeiten im Baufeld V der ökologischen und ökonomischen Vernunft zu folgen und von der geplanten Offenlegung des Winkelbachs in diesem Bauabschnitt abzusehen.


Dafür spricht auch, dass die seinerzeit in Aussicht gestellten Einnahmen durch Fördermittel in Höhe von ca. 1,26 Millionen Euro nur zur Hälfte genehmigt wurden. So hat die Stadt nunmehr von den 1,9 Millionen Euro Gesamtkosten rund 1,3 Millionen Euro selbst zu tragen.


Das Schreiben des Hessischen Umweltministeriums und die Petition können hier eingesehen werden:

2023 02 01 HMUKLV 3854_20_S+R
.pdf
Download PDF • 283KB
Petition_Winkelbach_200522
.pdf
Download PDF • 2.34MB

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 21.7.2023: KfB: Offenlegung des Winkelbachs war nicht unbedingt nötig (nicht online verfügbar)

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