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  • Kronberg für die Bürger

Wohnraum nicht durch Eigenbetrieb

Antrag:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss zur Gründung eines städtischen Eigenbetriebs „Wohnbau Kronberg“ gemäß Vorlage 5252/2019 auf. Die Gründung eines Eigenbetriebs „Wohnbau Kronberg“ wird nicht weiterverfolgt.

  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgendes Verfahren für den Umgang mit städtischen Wohn-Immobilien:

  • Der Wohnungsbestand der Stadt Kronberg verbleibt im Wesentlichen im Eigentum der Stadt Kronberg. Ein Verkauf kann nur nach Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

  • Die Belegungsrechte der städtischen Wohnungen liegen weiterhin bei der Stadt Kronberg. Der Magistrat entscheidet über die Vergabe der freifinanzierten Wohnungen nach den Vergaberichtlinien.

  • Zur Verwaltung und Betreuung neu erstellter städtischer Wohnungen bedient sich die Stadt Kronberg eines externen Immobilienverwalters. Hierbei soll die Möglichkeit der Beauftragung einer genossenschaftlich organisierten Wohnungsgesellschaft geprüft werden. Ziel ist eine einheitliche Verwaltungsstruktur für alle städtischen Wohnungen. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Überführung der aktuell selbst verwalteten Wohnungen in eine gesamtheitliche externe Verwaltung zu entwickeln.

  • Mögliche neue Wohnungsbauvorhaben (z.B. Baufeld V.) werden in Eigenregie durch die Stadt mit Unterstützung externer Bauherrenvertreter- bzw. Projektsteuerer realisiert. Städtische Projektentwicklungen erfolgen im Wesentlichen für den Bestand der Stadt Kronberg.

  • Zur größtmöglichen Transparenz wird der Magistrat beauftragt, 1 x jährlich einen „Wohnungsbericht“ der Stadtverordnetenversammlung mit Details zur Mieterstruktur, Wohnungsvergaben und angewandte Kriterien, Miethöhen und –entwicklung, kostendeckende kalkulatorische Mieten etc. sowie einer Wirtschaftlichkeitsanalyse je Gebäude  vorzulegen.


Begründung:

Die Fraktionen von CDU und KfB sind sich einig, dass die Stadt Kronberg bezahlbaren Wohnraum schaffen bzw. erhalten muss. Die Gründung eines neuen Eigenbetriebs verzögert und verteuert unnötig dieses gemeinsame Streben nach bezahlbarem Wohnraum für die Kronbergerinnen und Kronberger.  Ziel ist es, wirtschaftlich, effizient und schnell den städtischen Wohnungsbestand zu verwalten und möglichst zu vergrößern. Mit der Beauftragung eines Immobilienverwalters wird die Verwaltung spürbar entlastet und somit Kapazität für die Umsetzung wichtiger Projekte geschaffen.


So hat die Presse berichtet:

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